Qualifizierung zur Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet

Qualifizierung zur „Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet“
Zielsetzung dieser Ausbildung ist, die Voraussetzungen nach § 5 HwO zu schaffen, um die Qualifikation als Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet zu erreichen. Damit können gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen, die vom Unternehmer festzulegen sind, durchgeführt werden.
Elektrofachkfraft für ein begrenztes Aufgabengebiet
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Nachschulung für die "Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet"
Für die „Elektrofachkraft“ bieten wir eine Nachschulung an, die in der Regel 3 Jahre nach der Erstprüfung durchzuführen ist. Die Elektrotechnik unterliegt einem stetigen Aufwärtstrend. Dementsprechend werden die fachlichen Bestimmungen angepasst. Wir empfehlen deshalb dringend, Ihr fachtechnisches Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen.




