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Schlichtungsstellen


Schlichten ist besser als richten


  • Wenn Sie mit der Art und Weise der Ausführung eines Reparaturauftrages nicht einverstanden sind
  • Wenn Sie meinen, dass die Reparaturkostenrechnung überhöht ist
  • Wenn Sie sonst eine Streitigkeit mit Ihrer Elektro-Handwerksfirma haben

dann wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der


Innung für Elektro- und Informationstechnik München zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten



Konflikte kann man nicht immer vermeiden.


Die einvernehmliche Lösung von Streitigkeiten ist eine Kunst, die an Wertigkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Zwangsläufig landen in der Bundesrepublik die meisten Streitigkeiten vor Gericht, obwohl sie außer Geld nur Kraft und Nerven kosten. Einer der wichtigsten Gründe hierfür ist, dass es an einem ausreichenden Angebot von Institutionen außergerichtlicher Konfliktbeilegung fehlt.

Die Innung für Elektro- und Informationstechnik München ist bereits seit Jahren auf dem Feld der außergerichtlichen Konfliktbeilegung tätig. Die Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten schlichtet seit langem - meist erfolgreich - Auseinandersetzungen zwischen elektrohandwerklichen Unternehmen (Mitglieder der Innung für
Elektro- und Informationstechnik München) und Verbraucherbeschwerden. Daneben gibt es in der Innung für Elektro-
und Informationstechnik München die Schlichtungsstelle, die Unstimmigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und
Auszubildenden gütlich beilegt.

Vor allem für die Wirtschaft ist es besonders wichtig, alternative Konfliktlösungsverfahren bereitzustellen, die den Weg zum Gericht vermeiden und schnell und kostengünstig zu einer von beiden Parteien akzeptierbaren Lösung führen. Mit dem neuen bayerischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen (Bayerisches Schlichtungsgesetz  - BaySchlG) ist ab Inkrafttreten, dem 01. Mai 2000 ein Instrumentarium geschaffen worden, das dem Ziel der Konfliktbewältigung ein großes Stück näher kommt. Die Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten bietet den Interessenten ein freiwilliges Schlichtungsverfahren unter Begleitung erfahrener und ausgebildeter Schlichter nach einer festgelegten Verfahrensordnung an.

An die Stelle des Richterspruchs tritt bei diesem Schlichtungsverfahren eine von den Parteien unter Anleitung eines Schlichters in eigener Verantwortung erarbeitete Einigung. Da die Parteien in die Verhandlung einbezogen werden, können ihre wirtschaftlichen Interessen wesentlich stärker berücksichtigt werden, als in einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht. Die Entscheidungsbefugnis und damit die Verantwortung für das Ergebnis liegt allein bei den Parteien. Der Schlichter hilft den Konfliktparteien eine interessengerechte, gegenseitig annehmbare und freiwillige Vereinbarung zu schließen. Die Akzeptanz einer solchen Vereinbarung ist im Regelfall viel höher als bei gerichtlichen Vergleichsabschlüssen.

01. September 2000

INNUNG FÜR ELEKTRO- UND INFORMATIONSTECHNIK MÜNCHEN

 

Anton Berchtold
Obermeister

Dipl.-Vw. H.G. Seischab
Geschäftsführer

 



             Die Schlichtungsstelle ist eine freiwillige Einrichtung der Innung für Elektro- und Informationstechnik München und
             vermittelt unbürokratisch, soweit es sich um Mitgliedsfirmen handelt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an die
             Schlichtungsstelle in der Innung für Elektro- und Informationstechnik München. Die Sprechstunden der Sachverständigen
             der Schlichtungsstelle entfallen ab August 2009.

Die Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten / Lehrlingswart ist zu erreichen:
Dienstags 15:00 Uhr - 16:30 Uhr nur zu dieser Zeit telefonisch unter: 089 / 55 18 09 - 128