Schlichten ist besser als richten
- Wenn Sie mit der Art und Weise der Ausführung eines Reparaturauftrages nicht einverstanden sind
- Wenn Sie meinen, dass die Reparaturkostenrechnung überhöht ist
- Wenn Sie sonst eine Streitigkeit mit Ihrer Elektro-Handwerksfirma haben
dann wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der
Innung für Elektro- und Informationstechnik München zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten
Konflikte kann man nicht immer vermeiden.
Die einvernehmliche Lösung von Streitigkeiten ist eine Kunst, die an Wertigkeit
nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Zwangsläufig landen in der Bundesrepublik die
meisten Streitigkeiten vor Gericht, obwohl sie außer Geld nur Kraft und Nerven kosten.
Einer der wichtigsten Gründe hierfür ist, dass es an einem ausreichenden Angebot von
Institutionen außergerichtlicher Konfliktbeilegung fehlt.
Die Innung für Elektro- und Informationstechnik München ist bereits seit Jahren auf dem Feld der außergerichtlichen
Konfliktbeilegung tätig. Die Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer
Streitigkeiten schlichtet seit langem - meist erfolgreich - Auseinandersetzungen zwischen
elektrohandwerklichen Unternehmen (Mitglieder der Innung für Elektro- und Informationstechnik München) und Verbraucherbeschwerden. Daneben gibt es in der
Innung für Elektro- und Informationstechnik München die Schlichtungsstelle, die Unstimmigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden gütlich beilegt.
Vor allem für die Wirtschaft ist es besonders wichtig, alternative
Konfliktlösungsverfahren bereitzustellen, die den Weg zum Gericht vermeiden und schnell
und kostengünstig zu einer von beiden Parteien akzeptierbaren Lösung führen. Mit dem
neuen bayerischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in
Zivilsachen (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG) ist ab Inkrafttreten, dem
01. Mai 2000 ein Instrumentarium geschaffen worden, das dem Ziel der Konfliktbewältigung
ein großes Stück näher kommt. Die Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer
Streitigkeiten bietet den Interessenten ein freiwilliges Schlichtungsverfahren unter
Begleitung erfahrener und ausgebildeter Schlichter nach einer festgelegten
Verfahrensordnung an.
An die Stelle des Richterspruchs tritt bei diesem Schlichtungsverfahren eine von den
Parteien unter Anleitung eines Schlichters in eigener Verantwortung erarbeitete Einigung.
Da die Parteien in die Verhandlung einbezogen werden, können ihre wirtschaftlichen
Interessen wesentlich stärker berücksichtigt werden, als in einer streitigen
Auseinandersetzung vor Gericht. Die Entscheidungsbefugnis und damit die Verantwortung für
das Ergebnis liegt allein bei den Parteien. Der Schlichter hilft den Konfliktparteien eine
interessengerechte, gegenseitig annehmbare und freiwillige Vereinbarung zu schließen. Die
Akzeptanz einer solchen Vereinbarung ist im Regelfall viel höher als bei gerichtlichen
Vergleichsabschlüssen.
01. September 2000
INNUNG FÜR ELEKTRO- UND INFORMATIONSTECHNIK MÜNCHEN
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Anton Berchtold Obermeister |
Dipl.-Vw. H.G. Seischab
Geschäftsführer |

Die Schlichtungsstelle ist eine freiwillige Einrichtung der Innung für
Elektro- und Informationstechnik München
und
vermittelt unbürokratisch, soweit es sich um Mitgliedsfirmen handelt.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an die
Schlichtungsstelle in der Innung für Elektro- und Informationstechnik München.
Die Sprechstunden der Sachverständigen
der
Schlichtungsstelle entfallen ab August 2009.
Die Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten / Lehrlingswart ist zu erreichen:
Dienstags 15:00 Uhr - 16:30 Uhr nur zu dieser Zeit telefonisch unter: 089 / 55 18 09 - 128
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