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01.10.2025

Bereits im ersten Rundschreiben 2025 informierten wir über aktuelle Schreiben und Rechnungen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Darin wird auf eine verpflichtende Teilnahme eines „Präventionsmodul“ nebst Zahlungsaufforderung hingewiesen. Nach aktuellen Mitteilungen von Betrieben wird nun auch eine „letzte Zahlungsaufforderung“ mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt. Die BG hat auch diesbezüglich bereits mitgeteilt, dass diese Schreiben nicht echt sind,
und warnt vor der Zahlung. Neu hinzugekommen sind Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, in denen Mahngebühren für verspätete Abgabe der Steuererklärung gefordert werden. Bitte prüfen Sie derartige Schreiben genau auf Hinweise, die an der Echtheit der Schreiben zweifeln lassen. Besonders hellhörig sollten Sie beispielsweise bei einer ausländischen IBAN-Nummer werden.

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